Die vier Quellen der Erkenntnis

Das islamische Recht (scharia) beinhaltet alle Regelungen des Islams. Es umfasst jeden Aspekt des menschlichen Lebens und basiert auf vier Quellen der Erkenntnis (usul-ul-fiqh):

  1. Koran - Der Koran ist das unverfälschte Wort Gottes und damit die erste und wichtigste Rechtsquelle. Es besteht aus 114 Kapiteln (Suren) und 6236 Versen (Ayat).
  2. Sunna - Als Sunna bezeichnet man die Verfahrensweise des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm). Darunter versteht man sämtliche authentisch überlieferte Worte, Taten und Handlungen des Propheten. Das vorbildhafte Leben des Propheten Muhammad ist teilweise im Heiligen Koran, zumeist aber in den Überlieferungen (ahadith) beschrieben. Allah hat den Gehorsam gegenüber Prophet Muhammad unmissverständlich im Heiligen Koran (4:80) für alle Muslime zur Pflicht gemacht: „Wer dem Gesandten gehorcht, der hat Allah gehorcht.“
  3. Idschma - Unter dem Begriff Idschma versteht man den Konsens der Rechtsgelehrten (idschma-ul-ulama). Dieser Konsens bezieht sich zumeist auf die praktischen Grundlagen des Glaubens und weniger auf Detailfragen zu einem bestimmten Sachverhalt.
  4. Aql - Mit diesem Begriff (Aql = Vernunft/Verstand) wird die Methodik des Vernunftschlusses bezeichnet. Sie ermöglicht den Vorbildern der Nachahmung (mardscha-at-taqlid) neue islamkonforme Regelungen auf aktuelle Fragestellungen der Zeit zu finden. Nur speziell qualifizierte Rechtsgelehrte mit einer langjährigen Ausbildung an einer Religionshochschule (hausa ilmiya) sind dazu befugt diese Methode anzuwenden.

Koran und Sunna besitzen in Bezug auf die religiösen Verpflichtungen (wadschibat) denselben Status. Wenn eine religiöse Pflicht nur in der Sunna überliefert wurde, hat sie dasselbe Gewicht, wie eine religiöse Pflicht, die sich aus dem Koran ableiten lässt.

Autor: Hessam Kordian

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  • Raza Gona 26. Juli 2012 at 13:04

    Es war Informativ, ich wünsche mir immer auf den neusten Stand zu bleiben (durch Euch) natürlich.
    Vielen lieben Dank.

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